Einspruch gegen Lockerung des Anbindegebots im Landesentwicklungsplan (LEP) 19. Oktober 20163. August 2019 hiermit erheben wir Einspruch zur „Erleichterung des Anbindegebotes“ Begründung: Diese Lockerung ist ein Freifahrtschein für neue Industrie- und Gewerbegebiete auf der grünen Wiese. Sie würde zu einem noch höheren Flächenfraß, einem veröden der Ortskerne und einem ruinösen Konkurrenzkampf zwischen den Kommunen führen, sie verstärkt den Wettbewerb der Kommunen um Gewerbesteuerzahler, also ein Buhlen um die großen Firmen, was niedrigste Gewerbepreise und verlassene, brachliegende Flächen mit Bauruinen zur Folge hätte, wenn die Unternehmen wegen günstigerer Bedingungen weiterziehen. Wegen der Lockerung kommt ja nicht mehr Gewerbe nach Bayern es wird sich nur anders verteilen. Mit der Lockerung des Anbindegebots wird es künftig möglich, ohne jegliche Ortsanbindung gewaltige Einkaufszentren auf der «grünen Wiese» zu errichten, entlang der Autobahnen und großen Bundesstraßen, sowie Bahnlinien. Auch an Autobahnausfahrten können Outlets, Hotels und große Sport- und Touristikzenten angesiedelt werden, damit werden die Ortskerne auf Dauer veröden, der Einzelhandel wird ruiniert. De Zukunft würde ein „Leben an der Autobahn“ sein, wobei ein Dasein ohne Auto nicht mehr möglich wäre. Außerdem ist der Flächenverbrauch im Landkreis Rosenheim mit 4237 Hektar/Jahr besonders hoch. Durch eine Änderung der bisherigen Regelung wird die Zersiedelung der Landschaft erheblich verstärkt. Allein die Erschließung der Gewerbeflächen bedeutet einen immensen Flächenverbrauch. Deutschland sollte nicht das schlechte Beispiel Oberitalien nachahmen! Wir sprechen uns dafür aus, das aktuelle Anbindegebot weiterhin bestehen zu lassen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Odeonsplatz 4, 80539 München Prien, 17. Oktober 2016 Angela Kind im Namen des Ortsverbands Offizielles Antragsdokument zum Download: LEP-Stellungnahme